Änderungsaufträge
Mautgebühren fallen nicht unter das Verbraucherschutzrecht (
Vignetten zu Ländern können nicht bearbeitet werden:
- Ungarn,
- Rumänien,
- Bulgarien,
- Schweiz
Bei Vignetten für Länder ist es möglich, die Vignette zu bearbeiten (d.h. die Registrierungsnummer oder das Startdatum zu ändern), wenn der Vignettenzeitraum noch nicht begonnen hat:
- Österreich
- Tschechische Republik
- Slowenien
Es ist nicht möglich, die Länge der Vignette zu ändern oder die Fahrzeugkategorie anzupassen.
Zusätzliche Regeln für die Bearbeitung von Vignetten:
- In der Slowakei kann die Vignette innerhalb von maximal 15 Minuten nach der Zahlung bearbeitet werden, vorausgesetzt, dass das Startdatum der Vignette nicht auf den Tag des Kaufs fällt.
- Die Tschechische Republik erlaubt eine einmalige Änderung von 2 Zeichen der Registriernummer in einer Vignette, deren Gültigkeit bereits begonnen hat, vorausgesetzt, die Anzahl der Zeichen der korrigierten Nummer ist die gleiche wie die der falschen.
- In der Tschechischen Republik ist es außerdem möglich, das Anfangsdatum einer Vignette um bis zu 30 Tage ab dem Datum des Änderungsantrags zu verschieben.
Bitte geben Sie die Daten sorgfältig ein, zum Beispiel
- Fahrzeugkennzeichen,
- Land der Zulassung des Fahrzeugs
- Startdatum der Vignette.